5.7.12

Arbeitsagentur kürzt Weiterbildung um ein Drittel / Mindestlohn beschlossen

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die deutschen Jobcenter ist im Juni 2012 abermals um mehr als ein Drittel zurückgegangen, im Rechtskreis des SGB III sogar um fast 37 Prozent. Gleichzeit wurde im Bundeskabinett ein Mindestlohn gemäß dem Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für die Beschäftigten im Bereich der Weiterbildung nach SGB II/III beschlossen. Künftig sollen Lohnuntergrenzen von 12,60 Euro in Westdeutschland und 11,25 Euro in Ostdeutschland pro Stunde allgemeinverbindlich gelten.

Gabriele Hooffacker, Leiterin der Journalistenakademie, hält diese Untergrenzen für menschenunwürdig: „Wer einen qualifizierte Weiterbildungskurs im Bereich Online-Journalismus halten soll, kann nicht von 12,60 Euro pro Stunde leben.“ Eine solche Vorgabe sei eine Missachtung der Leistung der Dozentinnen und Dozenten in der beruflichen Weiterbildung. Gleichzeitig sorge sie dafür, dass die Betroffenen ins Prekariat gedrängt würden. Hooffacker berichtet von einem Fall, in dem das Jobcenter einem langzeitarbeitslosen Journalisten geraten habe, sich doch als Dozent in der beruflichen Weiterbildung zu versuchen. „Angesichts des dramatischen Rückgangs bei der Förderung und angesichts des vom Ministerium Frau von der Leyens empfohlenen Mindestlohns entbehrt ein solcher Vorschlag nicht eines gewissen Zynismus’.“ Die Leiterin der Journalistenakademie legt Wert auf die Feststellung, dass sich die Honorierung der Dozierenden an ihrer Einrichtung an anderen Journalistenschulen orientiert, nicht an den Vorstellungen des Ministeriums.

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